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Unterrichtsbedingungen
1.   Durch die Unterschrift des Schülers / der Schülerin bzw. des gesetzlichen Vertreters / der gesetzlichen Vertreterin wird die umseitige Anmeldung
      zum bindenden Unterrichtsvertrag.

2.   Der Unterricht wird als Einzelunterricht / Gruppenunterricht zu zwei Personen erteilt.

3.    Der Unterricht wird einmal wöchentlich zu je 30, 45 bzw. 60 Minuten erteilt. Der Unterricht wird immer am gleichen Wochentag zur gleichen Uhrzeit erteilt. Tag und Uhrzeit können
      nicht wöchentlich gewechselt werden. Sollte ein dauerhafter Wechsel gewünscht werden, ist dies zum Beginn eines Monats möglich.

4.   Preisliste (Monatsgebühr in der Vertragszeit pro Person)
Dauer
Einzelunterricht
Zweiergruppe
Dreiergruppe
30 Minuten
74,00 EUR
45,00 EUR
39,00 EUR
45 Minuten
102,00 EUR
64,00 EUR
52,00 EUR
60 Minuten
130,00 EUR
85,00 EUR
69,00 EUR
Das Unterrichtshonorar ist ein in 12 Beiträge aufgeteiltes Jahreshonorar. Der Preis für eine Unterrichtseinheit errechnet sich aus der Jahressumme geteilt
durch 38 (durchschnittliche Anzahl der Unterrichtstermine pro Jahr)
5.   Das Unterrichtsjahr der Musikschule läuft parallel mit dem Schuljahr der allgemein bildenden Schulen Hessens. Der Unterricht wird mit Ausnahme der regulären
      Schulferien und Feiertage Hessens einmal wöchentlich in der Modern Vocal School erteilt.

6.   Die monatlichen Beiträge sind jeweils am ersten Werktag eines Monats im voraus fällig und auf das Konto von Joy Moser zu überweisen. Für nicht geleistete
      bzw. verspätete Zahlungen wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 EUR fällig.

      Bankverbindung
      Joy Moser
      ING DiBa
      IBAN:DE29500105175406541344
      


7.   Mit dem Unterricht kann jederzeit begonnen werden. Das Unterrichtshonorar wird ab Vertragsbeginn anteilig berechnet.

8.   Vom Schüler nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten können weder nachgeleistet noch rückvergütet werden. Kann die Lehrkraft den Unterricht
      nicht erteilen, wird der Unterricht nach- bzw. vorgegeben oder von einer Ersatzlehrkraft erteilt.

9.   Bei nachgewiesener Krankheit (ärztliches Attest) entfällt das Honorar nach Ablauf von sechs Wochen. Ausgeschlossen sind Ferienzeiten.

10.   Die ersten drei Unterrichtseinheiten gelten als Probezeit. Der Preis der Probezeit beträgt einen Monatsbeitrag. In der dritten Stunde kann das Unterrichtsverhältnis
       schriftlich gekündigt werden. Danach kann das Unterrichtsverhältnis mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum 31.01. bzw. zum 31.08. schriftlich
       gekündigt werden.

11.   Änderungen und Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.